Bundeswehrverband kritisiert Verletzung des Postgeheimnisses bei Briefen von Soldaten

Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, hat Aufklärung über das Öffnen von Briefen deutscher Afghanistan-Soldaten verlangt. „Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger auch“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe). Dazu zähle das Recht auf Einhaltung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.

„Diese Rechte können nur aufgrund militärischer Erfordernisse eingeschränkt werden. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dazu gehört, dass man anderer Leute Briefe liest, es sei denn, man hat irgendwelche Hinweise darauf, dass da irgendetwas läuft, was wiederum strafrechtliche Relevanz hat.“ Das Ganze müsse jetzt „wasserdicht ermittelt werden, und zwar gegen diejenigen, die die Chance hatten, die Post zu öffnen“, mahnte Kirsch. Erst dann könne man abschließende Bewertungen abgeben. Im Zweifel müssten die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Sprecher des Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus erklärte dem Blatt, bei den Briefen aus dem Feldlager Masar-i-Scharif handele es sich nicht um einige wenige, sondern um „zahlreiche“ Briefe, und zwar ausschließlich um Briefe, nicht um Päckchen oder Pakete, mit denen sich möglicherweise etwas hätte aus dem Land schmuggeln lassen. Auffällig sei zudem, dass die Briefe keine Markierung des für Kontrollen zuständigen Zolls aufwiesen, wie das normalerweise üblich sei. Königshaus hatte in einem Brief an Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) auf den Vorgang aufmerksam gemacht und seinerseits um Aufklärung gebeten.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 19.01.2011 um 07:08 Uhr mit den Stichworten DEU, Militär übertragen.

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