Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von sogenannten Steuer-CDs durch die Behörden genehmigt. Wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten, dürften die angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher in Ermittlungsverfahren verwendet werden. Laut dem Urteil sei es dabei unerheblich, ob die Steuer-CDs ursprünglich rechtmäßig beschafft wurden.
Zuletzt sollen Steuerfahnder aus Münster Daten der Schweizer Bank Julius Bär für 1,4 Millionen Euro angekauft haben.
Diese Meldung aus Karlsruhe wurde am 30.11.2010 um 09:29 Uhr mit den Stichworten DEU, Finanzindustrie, Kriminalität, Justiz übertragen.