Bundesregierung will schärfer gegen ausländische Schwarzarbeiter vorgehen

Mehr als jeder dritte Unternehmer hat große Schwierigkeiten, den richtigen Nachfolger für seinen Betrieb zu finden. Das zeigt ein Report des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der der Frankfurter Rundschau (Samstagausgabe) vorliegt. „Damit sind beim Betriebsübergang jedes Jahr 50.000 Arbeitsplätze gefährdet“, sagt DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann.

Laut dem DIHK-Report bereiten viele ältere Unternehmer die Nachfolge in ihrem Betrieb zu spät vor. Für viele Unternehmer sei das Thema auch deshalb unangenehm, weil sie mehr als einen Arbeitsplatz abgeben, sagte Ilja Nothnagel, Autor des DIHK-Reports, der Frankfurter Rundschau (FR). Das eigene Unternehmen sei eine Herzensangelegenheit. „Wer befasst sich schon gerne damit, dass er ersetzbar ist?“ Viele der potenziellen Nachfolger verfügten zudem nicht über die nötige Qualifikation für eine Übernahme. Auch wenn die eigenen Nachkommen für die Unternehmensübernahme bereitstehen, verlaufe der Generationswechsel oft nicht unproblematisch, sagte Bettina Daser vom „Kirsten Baus Institut für Familienstrategie“ in Stuttgart der FR. „Dann geht es besonders emotional zu. Es herrscht oft Misstrauen zwischen den Generationen.“ Meistens mangele es an emotionaler Distanz. Die Eltern hätten die Sorge, die Kinder könnten als Nachfolger versagen oder die Älteren übertrumpfen, die Kinder hielten die Eltern für innovationsfeindlich und fühlten sich kontrolliert.Einen Stopp neuer riskanter Tiefseebohrungen in der Nordsee und im Nordostatlantik wird es vorerst nicht geben. Auf der Konferenz zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks (OSPAR) in Norwegen einigten sich neben Deutschland und der Europäischen Union die 14 Anrainerstaaten lediglich darauf, bis zum nächsten Treffen im Juni 2011 die eigenen Sicherheitsstandards zu prüfen. Niedersachsen Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) bedauerte, „dass das Moratorium nicht zustande kam“. Angesichts der jüngsten Ölkatastrophe sei eine Überprüfung der rund 500 Plattformen in der Nordsee angebracht, sagte Sander der „Frankfurter Rundschau“ (Samstagausgabe). Nicht die Sicherheit habe bei der OSPAR-Konferenz im Vordergrund gestanden, „sondern den Ölhunger zu decken“, sagte Valerie Wilms, die Nachhaltigkeitsbeauftragte der Grünen. Ein Moratorium, um Schlimmeres zu verhindern, sei nötig, bevor die Staaten daran gehen, ihre Sicherheitskonzepte überprüfen. Tiefseebohrungen zuzulassen, hält auch Lorenz Schwark, Geologie-Professor an der Universität Kiel, für problematisch, „so lange es keine Werkzeuge gibt, Ölaustritte in großer Tiefe zu bekämpfen“. Daher sollte es wie in den USA auch in Europa schnellstmöglich eine Eingreiftruppe geben, die im Notfall noch 600 Meter unter dem Meer lecke Bohrlöcher verschließen kann, sagte Schwark.Die Bundesregierung will schärfer gegen die Schwarzarbeit von Ausländern vorgehen und dabei auch Auftraggeber und Subunternehmer stärker haften lassen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, der der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt. Demnach müssen künftig nicht nur der Arbeitgeber und der Ausländer selbst für eine oft mehrere Tausend Euro teure Abschiebung aufkommen, sondern auch Auftraggeber, General- und Subunternehmer, für die Schwarzarbeiter tätig waren. Arbeitgeber, die wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung verurteilt wurden, dürfen Ausländer nicht mehr beschäftigen. Ausgebeutete Ausländer sollen ihren Lohn künftig leichter bei Unternehmen einklagen können, sie dürfen hierfür vorübergehend in Deutschland bleiben. Der Referentenentwurf des Innenministeriums soll drei EU-Richtlinien umsetzen, die vor allem Ausländer von Staaten außerhalb der Union betreffen. Für die illegale Beschäftigung von ausländischen Minderjährigen sowie Opfern von Menschenhandel sieht der Entwurf mehrjährige Haftstrafen vor. Das Gesetz soll zudem die in Brüssel beschlossene „Blue Card“ zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland umsetzen. Demnach dürfen Akademiker oder Fachkräfte mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung mit ihren Familien ins Land kommen, wenn sie einen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Jobzusage vorlegen können. Das Mindestgehalt muss das eineinhalbfache des Durchschnittseinkommens des jeweiligen Landes betragen, in Deutschland sind dies derzeit etwa 42000 Euro im Jahr. Für Berufe, in denen großer Mangel herrscht, sollen als Schwelle das 1,2-fache des Durchschnittslohnes gelten. Die EU hatte es den Mitgliedsstaaten freigestellt, diesen Fachkräften einen Aufenthalt zwischen einem und vier Jahren zu erlauben. Dem Innenministerium zufolge sollen die Blue-Card-Inhaber zunächst nur für zwei Jahre bleiben dürfen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hatte erst vor wenigen Wochen vor einem Fachkräftemangel gewarnt und dies zur „Schlüsselfrage“ für die deutsche Wirtschaft erklärt. An einzelnen Stellen geht der Gesetzentwurf über die EU-Vorgaben hinaus, etwa bei Regelungen zu Integrationskursen. Hier sollen mehr Daten über die Teilnehmer erhoben und diese intensiver unter den Behörden ausgetauscht werden. Im Ausländerrecht sieht der Entwurf zudem vor, Minderjährige künftig weitgehend von Abschiebehaft zu verschonen, ausreisepflichtige Familien sollen gemeinsam in Gewahrsam gehalten werden. Die FDP-Fraktion sieht noch Änderungsbedarf an dem Entwurf. „Bei der Blue-Card ist noch Luft nach oben“, sagte der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff der SZ mit Blick auf die geplante Aufenthaltserlaubnis von zwei Jahren. Wolff sprach sich dafür aus, das Thema Blue Card aus dem Gesetzentwurf herauszulösen und zusammen mit anderen Erleichterungen für ausländische Fachkräfte erst kommendes Jahr umzusetzen.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 25.09.2010 um 01:00 Uhr mit den Stichworten DEU, Arbeitsmarkt übertragen.

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