Bundesregierung fordert Aufhebung der Todesstrafe für Iranerin

Die Bundesregierung fordert den Iran auf, die Todesstrafe gegen eine bedrohte Iranerin nicht zu vollstrecken. Die Frau war 2006 wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. „Die Bundesregierung setzt sich für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein“, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“.

„Steinigung ist eine zutiefst inhumane und menschenrechtsverachtende Hinrichtungsmethode, die wir auf das Schärfste verurteilen“, sagte der Sprecher weiter. Die Vollstreckung der Strafe im diesem Fall dürfe daher nicht nur ausgesetzt, sondern müsse ganz aufgehoben werden. Die Iranerin war gestern im iranischen Fernsehen gezeigt worden, wie sie angeblich die Beteiligung an der Ermordung ihres Ehemannes zugibt. Ihr Anwalt erklärte, seine Mandantin sei zwei Tage lang gefoltert worden, um eine Selbstbezichtigung zu erzwingen. Der Originalton der Aufnahmen ist jedoch unverständlich. In der Begründung des Steinigungsurteils ist ohnehin nicht Mord, sondern Ehebruch als Grund angegeben. Im Mai dieses Jahres hatten die iranischen Justizbehörden die Vollstreckung der Steinigung vorläufig ausgesetzt. Vor kurzem hatte das Oberste Gericht in Teheran jedoch verkündet, das Todesurteil habe noch immer volle Gültigkeit und könne jederzeit vollstreckt werden. Nach dem iranischen Strafgesetz kann Ehebruch mit Steinigung bestraft werden. Es liegt aber im Ermessen des Richters, eine andere Hinrichtungsart zu verfügen. Nach Angaben von Amnesty International wurde im Jahr 2009 nur eine von 388 Todesstrafen im Iran durch Steinigung vollzogen. Die Zahl der Exekutionen war nach den Protesten gegen die gefälschte Präsidentenwahl im Juni jenes Jahres deutlich gestiegen. Die meisten Todesstrafen im Iran werden durch Hängen vollstreckt.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Berlin/ Teheran wurde am 13.08.2010 um 05:00 Uhr mit den Stichworten DEU, Iran, Justiz, Kriminalität, Gewalt, Weltpolitik übertragen.

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