Bundesnetzagentur prüft Missbrauchsantrag gegen Deutsche Post

Im Streit um Steuervorteile der Deutschen Post gegenüber ihren Konkurrenten hat die Firmengruppe Direktexpress bei der Bonner Bundesnetzagentur beantragt, ein Missbrauchsverfahren zu eröffnen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, will der Ulmer Mittelständler prüfen lassen, ob der Ex-Monopolist seine Marktdominanz bei so genannten Postzustellungsaufträgen (PZA) ausnutzt. Darunter versteht man nachweispflichtige Zustellungen wie Bußgeldbescheide oder Zeugenvorladungen, deren Eingang beim Empfänger beurkundet wird.

In dem Missbrauchsantrag vom 30. Juli heißt es „Focus“ zufolge, obwohl die Deutsche Post am 1. Juli das Umsatzsteuerprivileg verlor und seither für die meisten Produkte Steuer abführen muss, biete sie die PZA weiter zum Nettopreis an. Die Post verschaffe sich so einen „erheblichen und ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, indem sie ihre PZA-Dienstleistungen günstiger anbieten kann als die sich rechtskonform verhaltenden Mitbewerber“. Direktexpress-Vorstand Uwe Stelzig: „Es kann nicht sein, dass für Ex-Monopolisten andere Regeln gelten als für aufstrebende Wettbewerber.“ Die Bundesnetzagentur hat den Eingang des Antrags bestätigt und die Post zur Stellungnahme aufgefordert.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Bonn wurde am 15.08.2010 um 05:14 Uhr mit den Stichworten DEU, Unternehmen übertragen.

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