Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Gammelfleisch-Händler

Der Bundesgerichtshof hat am Montag das Urteil gegen einen ehemaligen Kühlhaus-Unternehmer aus Schwaben wegen Betrugs mit sogenanntem Gammelfleisch als rechtskräftig bestätigt. Mit der Entscheidung ist ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Memmingen bestätigt worden, gegen das der Angeklagte Revision eingelegt hatte. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann mehr als 300 Tonnen Fleischabfälle absichtlich falsch gekennzeichnet, an Lebensmittelbetriebe verkauft und damit einen Schaden von über 235.000 Euro verursacht habe.

Die Verteidigung des Angeklagten hatte damals einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine Freiheitsstrafe beantragt.

Diese Meldung aus Karlsruhe wurde am 27.12.2010 um 18:43 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz, Nahrungsmittel übertragen.

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