Brunner-Prozess: Lange Haftstrafen für Angeklagte

Im Prozess um den Tod des Münchener Geschäftsmanns Dominik Brunner ist der Hauptangeklagte Markus S. zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das teilte das Landgericht München I am Montag mit. Sein Komplize Sebastian L. wurde zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Hauptangeklagten Mord aus niederen Beweggründen vorgeworfen und zehn Jahre Haft gefordert. Dem Komplizen L. wurde schwere Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt und acht Jahre Haft gefordert. Brunner war im vergangenen September am Münchener S-Bahnhof Solln von den Angeklagten niedergeschlagen und getreten worden. Der Geschäftsmann hatte zuvor eine Gruppe jüngerer Schüler vor den Jugendlichen geschützt. Brunner war später posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt worden. Im Laufe des Prozesses kam heraus, dass Brunner nicht an den Schlägen, sondern an den Folgen eines Herzanfalls starb. Zudem soll Brunner am S-Bahnhof zuerst zugeschlagen haben. Die Verteidigung hatte daher niedrigere Haftstrafen für die Angeklagten von drei bis sieben Jahren gefordert.

Diese Meldung aus München wurde am 06.09.2010 um 09:44 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz, Gewalt übertragen.

1 Comment
  1. Reply
    ebook leser 6. September 2010 at 12:33

    Ich finde das relativ hohe Strafmass für richtig und auch als Signal wichtig. Wer einen anderen Menschen totschlägt hat das verdient. Auch, wenn dieses Urteil sicher nicht abschrecken wird, so wird es den ein oder anderen vor einem Schlag überlegen lassen.

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