BKA soll RAF-Akten vernichtet haben

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeskriminalamt soll auf Weisung des Generalbundesanwaltes im Jahr 1994 angeblich Spuren-Akten aus den Ermittlungen zum RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vernichtet haben. Das berichtet die „Bild-Zeitung“ (Mittwochausgabe). Buback war am 7. April 1977 in Karlsruhe von Terroristen erschossen worden. Bis heute ist ungeklärt, wer die tödlichen Schüsse abgab. Die Behörde begründe die Vernichtung der Hinweis- und Spuren-Akten am 12. Oktober 1994 mit Platzbedarf. Das geht aus Unterlagen hervor, die „Bild“ vorliegen. Bubacks Sohn Michael sagte der Zeitung: „Die Nachricht, dass Spurenakten vernichtet wurden, erschüttert mich. Ich kann nicht begreifen, dass teilweise unwesentliche Dinge aufbewahrt und andererseits ein umfassender Aktenbestand vernichtetet wurde.“ Sein Frankfurter Rechtsanwalt Hans-Ulrich Endres wird von der Zeitung so zitiert: „Bei einer Straftat dieser Dimension ist die Vernichtung der Akten nicht nachvollziehbar. Es gilt zu befürchten, dass die Zeugenaussagen aus den vernichteten Akten unwiederbringlich verloren sind.“ Im April 2010 hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Ex-Terroristin Verena Becker erhoben, nachdem ihre DNA-Speichelspuren auf Briefmarken des Bekennerschreibens gefunden worden waren. Verena Becker ist angeklagt, mit weiteren Terroristen Siegfried Buback gemeinschaftlich, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben.

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