BGH: Gentests an künstlich befruchteten Embryonen nicht strafbar

Gentests an künstlich befruchteten Embryonen sind in Deutschland nicht strafbar. Das entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Karlsruhe wurde am 06.07.2010 um 15:41 Uhr mit den Stichworten DEU, Gesundheit, Justiz übertragen.

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