BGH: Ältere Geschiedene sollen unbefristet Unterhalt bekommen können

Geschiedene Hausfrauen, die über Jahrzehnte in einer Einverdienerehe gelebt haben, müssen nicht länger fürchten, nach einer Trennung zu verarmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat seine Rechtsprechung nach heftiger Kritik aus Frauenverbänden und Anwaltschaft am neuen Scheidungsrecht verändert, wie die Tageszeitung „Frankfurter Rundschau“ berichtet. Das 2008 reformierte Scheidungsrecht strebt an, dass Geschiedene möglichst bald auf eigenen Beinen stehen.

Sind die gemeinsamen Kinder über drei Jahre alt, soll auch der betreuende Elternteil einem Beruf nachgehen. Nach einer Trennung stand geschiedenen Frauen aus Einverdienerehen bisher nur für einen befristeten Zeitraum Unterhalt zu. Der BGH urteilte, dass der Unterhalt nicht befristet werden kann, wenn ein Ehepartner jahrzehntelang Kinder erzog und den Haushalt führte.

Diese Meldung aus Karlsruhe wurde am 22.11.2010 um 01:02 Uhr mit den Stichworten DEU, Justiz, Gesellschaft, Familien übertragen.

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