Bericht: Verurteilte libanesische Straftäter können nicht abgeschoben werden

Trotz schwerer Straftaten können 225 Libanesen nicht in ihre Heimat abgeschoben werden. Die Bundesländer haben eine entsprechende Liste zusammengestellt, berichtet der „Spiegel“. In allen Fällen zeigt der Libanon keine Bereitschaft, seine Staatsbürger aufzunehmen.

Es handelt sich dabei ausnahmslos um Täter, die zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt sind. Darunter sind Fälle wie der eines 35-Jährigen, der wegen Totschlags zwölf Jahre Freiheitsstrafe absitzen muss. Andere Täter sind wegen zweifacher Vergewaltigung, 31fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Geiselnahme oder Drogenhandels aktenkundig. Bei den Personen gibt es nach Ansicht der Behörden klare Belege, dass es sich tatsächlich um Libanesen handelt; in einer Vielzahl der Fälle liegen Originalpässe oder Passkopien vor. Ende Januar hatte das Auswärtige Amt deshalb den libanesischen Botschafter ins Ministerium gerufen, um sich über den „Quasi-Stillstand bei der Rückführung schwerkrimineller Libanesen“ zu beklagen, wie es in einem Vermerk heißt. Der Botschafter habe zwar mitgeteilt, dass er ein Interesse an der Rückführung habe, da solche Fälle dem Ansehen des Libanon schadeten. Allerdings liege die Entscheidung bei der Sicherheitsbehörde Sûreté Générale, die sich bisweilen Zeit lasse.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 09.04.2011 um 12:20 Uhr mit den Stichworten DEU, Libanon, Kriminalität, Justiz übertragen.

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