Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften verfassungswidrig

Die Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften ist verfassungswidrig. Weitere Details liegen im Moment noch nicht vor. Die dts Nachrichtenagentur bemüht sich gerade darum, weitere Hintergrundinformationen zu recherchieren.

Diese Meldung der dts Nachrichtenagentur aus Karlsruhe wurde am 17.08.2010 um 09:28 Uhr mit den Stichworten DEU, Gesellschaft übertragen.

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