Apotheken stellen Nachforderungen für bereits bezahlte Krebsmedikamente

Privat versicherte Krebspatienten erhalten derzeit von Apotheken reihenweise Nachforderungen für bereits beglichene Rechnungen über Krebsmedikamente. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Focus“ werden in ganz Deutschland Krebskranke und Angehörige verstorbener Patienten von Apotheken angeschrieben. Die Apotheker begründen ihre teils erheblichen Nachforderungen mit Korrekturen oder „versehentlich“ in alten Rechnungen zu niedrig angesetzten Beträgen.

Die höchste eingeforderte Summe beläuft sich „Focus“ zufolge auf 52.000 Euro. Der Verband privater Krankenversicherung (PKV) kritisiert den Vorgang scharf: „Das Verhalten dieser Apotheken ist unanständig und überdies rechtswidrig“, sagte PKV-Pressesprecher Stefan Reker. Der Vorstandsvorsitzende des Signal Iduna Gruppe, Reinhold Schulte, sagte „Focus“: „Hier werden unberechtigte Nachforderungen zu Lasten schwerkranker Kunden erhoben. Das lassen wir nicht zu und unterstützen unsere Kunden bei der Auseinandersetzung mit den Apotheken.“ Hintergrund der Rückforderungen sind offenbar aktuelle Einbußen der Apotheker bei der Herstellung der Zytostatika. Bis Sommer 2009 konnten Apotheken für die Zubereitung von Krebsmedikamenten bis zu 90 Prozent auf die offiziellen Einkaufspreise draufschlagen. Seit 2009 sind es noch pauschal 70 Euro (seit 2011: 90 Euro). Apotheken, die früher den Rahmen von 90 Prozent nicht voll ausgeschöpft hatten, greifen jetzt auf die alten Rechnungen zurück und teilen den Patienten mit, sie hätten seinerzeit den Betrag falsch angesetzt. Peter Eberwein vom Verband der zytostatikaherstellenden Apotheker und Apothekerinnen (VZA) sagte „Focus“, die Apotheker forderten jetzt nach, was ihnen damals eigentlich zugestanden hätte. Juristisch hätten die Apotheker einen Anspruch auf die vollen 90 Prozent.

Diese Meldung aus Berlin wurde am 15.01.2011 um 09:16 Uhr mit den Stichworten DEU, Gesundheit übertragen.

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