Akten aus Kohl-Ära stellen Erkundungsvorhaben in Gorleben infrage

Ein Aktenfund aus den 1990er Jahren untermauert die Zweifel, dass das von der Bundesregierung gewählte Vorgehen bei der Weitererkundung des Salzstocks Gorleben für ein Atom-Endlager rechtmäßig ist. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) habe danach bereits 1993 Einwände gegen das Vorhaben gehabt, die Arbeiten aufgrund des ursprünglichen „Rahmenbetriebsplans“ aus dem Jahr 1982 fortzusetzen, so die „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagsausgabe). Das BfS untersteht dem Bundesumweltministerium.

Mit dem Rahmenbetriebsplan war die Erkundung des gesamten Salzstocks nach dem damals gültigen Bergrecht genehmigt worden. Inzwischen will das Bundesumweltministerium nur noch den nordöstlichen Teil des Salzstocks untersuchen, unter anderem, weil mehrere Grundstückseigentümer in der Region die dafür nötigen Salzrechte nicht verkaufen wollen. Die interne Stellungnahme des BfS führe aus, dass sich der Umfang der Erkundung gegenüber den ursprünglichen Plänen stark verändert habe. Die Beschränkung der Erkundung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks würde neue Betriebsplanverfahren erfordern. Ein neuer Antrag müsse allerdings nach dem 1990 novellierten Bergrecht erfolgen. Dies würde eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung mit sich bringen, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit und eine allgemeine Klagebefugnis einschließt. Das niedersächsische Landesamt für Bergbau hatte am Dienstag den „Sofortvollzug“ für die Verlängerung des alten Rahmenbetriebsplans angeordnet. Mehrere Klagen dagegen hatten die Arbeiten für das Gorleben-Projekt aber gestoppt. Nun gehen sie weiter. Es müsse nun endlich Klarheit geschaffen werden, ob Gorleben geeignet sei oder nicht, so Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP).

Diese Meldung aus Berlin wurde am 11.11.2010 um 01:02 Uhr mit den Stichworten DEU, Energie, Umweltschutz, Natur, Parteien übertragen.

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