PKV Basistarif: Jobcenter muss bei Hartz-IV Beitrag erstatten

Menschen, die in der PKV privat krankenversichert sind, können bei Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Hartz-IV-Leistungen nicht automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die Versicherungsbeiträge wurden bisher jedoch nicht vollständig vom Jobcenter erstattet, wodurch es zu großen finanziellen Problemen der Versicherten kam. Sie erhielten lediglich 129,54 Euro, ein Betrag, der für Hartz-IV-Empfänger auch an die gesetzliche Krankenversicherung überwiesen wird. Die tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge liegen durchschnittlich aber weitaus höher, weshalb der Differenzbetrag privat finanziert werden musste. Viele privat versicherte Hartz-IV-Empfänger konnten diese Leistungen jedoch nicht mehr aufbringen und gefährdeten so ihren Versicherungsschutz und ihre Existenz.

Entlastung auch für die private Krankenversicherung

Auf Basis einer Klage aus dem Jahr 2009 hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts jetzt entschieden, dass die Jobcenter die kompletten Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Bezieher des Arbeitslosengeldes II übernehmen müssen. Auf dieses Urteil haben die privaten Krankenversicherungen lange gewartet, denn sie haben sich für die Erstattung der Beiträge in voller Höhe ausgesprochen.

Krankenversicherung gehört zum Existenzminimum

Die Richter sehen in der aktuellen Regelung eine Gesetzeslücke, die vom Gesetzgeber so sicher nicht gewollt sei. Dennoch gefährde die aktuelle Regelung das Existenzminimum von Hartz-IV-Empfängern, wenn diese zusätzliche Beiträge für ihre Krankenversicherung entrichten müssten. Und da die Jobcenter die Beiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte vollständig übernehmen, müssten diese nach Ansicht der Richter nun auch die privaten Versicherungsbeiträge in voller Höhe tragen.
Der Verband der privaten Krankenversicherungen begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichts, denn nun endlich konnte Klarheit für viele Betroffene geschaffen werden. Schließlich gehört zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, so der PKV-Direktor Volker Leienbach.

Klage der gesetzlichen Krankenkassen und Mehrkosten für Bund

Auch das Bundesgesundheitsministerium sowie das Bundessozialministerium begrüßen die Entscheidung der Sozialrichter. Allerdings befürchten viele Experten auf Basis dieses Urteils nun auch Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Auch deren Ausgaben liegen pro Versichertem deutlich höher als 129,54 Euro und werden mit durchschnittlich 258 Euro pro Versicherten und Monat angegeben. Es ist daher zu erwarten, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen künftig höhere Zahlungen von den Jobcentern für Hartz-IV-Bezieher fordern werden.

1 Comment
  1. Reply
    Magin Diana 8. Februar 2011 at 13:37

    zur Kenntnis.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manfred Maraun

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