NS-Verbrecher Klaas Carel Faber soll an die Niederlande ausgeliefert werden

Der 88 jährige Klaas Carel Faber ist ein gesuchter NS-Verbrecher, 1940 meldete er sich freiwillig zur niederländischen SS. Als KZ-Wächter in Westerbork (KZ-Sammellager, 107.000 Menschen jüdischen Glaubens wurden von hier aus in die Vernichtungslager gebracht, lediglich 5000 Menschen konnten zurückkehren) und bei der Ermordung von niederländischen Widerstandskämpfern (Sonderkommando Silbertanne) werden Faber Verbrechen gegen die Menschheit vorgeworfen. Schon kurz nach Kriegsende wurde Faber mit seinem Bruder inhaftiert und zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde bei seinem Bruder umgesetzt, Faber hingegen wurde zur lebenslänglichen Inhaftierung begnadigt. 1952 konnte Faber aus der Haft entfliehen und lebte seitdem in Deutschland. Nun hat die Niederlande einen europäischen Haftbefehl ausgerufen, und Deutschland scheint den Kriegsverbrecher ausliefern zu wollen.

Dabei wurde schon 1957 ein Hauptverfahren gegen Faber vom Landgericht Düsseldorf abgelehnt, die Niederlande wollte keine Beweismittel freigeben. 1961 zog Faber dann nach Ingolstadt und arbeitete bei Audi. Aufgrund eines „Führererlasses“ von 1943 galten SS-Angehörige als Bundesdeutsche, diesem Erlass wurde auch in der deutschen Nachkriegsgeschichte folge geleistet. 2004 ersuchten niederländische Behörden eine Vollstreckung der Strafe durch die bundesdeutsche Justiz, doch das Landgericht Ludwigsburg lehnte dieses Ansinnen ab. Auch die Intervention der Ludwigsburger Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen konnte in dieser Sache nichts bewirken. Ein Reporter der britischen Sun hat im Juli den Kriegsverbrecher aufgespürt und konfrontierte Faber mit seinen Verbrechen.

Der SS-Mann Faber kommt ursprünglich aus der Stadt Haarlem und war bei dem so genannten Kommando Feldmeijer tätig, dieses Kommando hatte  über 50 niederländische Widerstandskämpfer getötet. Auch Heinrich Boere, der Anfang des Jahres in Aachen eine lebenslängliche Haftstrafe erhielt, war Mitglied dieser Einheit. Noch muss ein deutsches Gericht über die Auslieferung von Faber bestimmen.

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