Existenzgründung

Ob man nun eine entdeckte Marktlücke füllen möchte oder eine besondere Fähigkeit gewinnbringend vermarkten möchte, ob man sich selbst verwirklichen möchte oder einfach mehr Verantwortung übernehmen will, ob man einfach unabhängig sein will oder doch einen sinnvollen Weg aus der Arbeitslosigkeit sucht – die Gründe für eine Existenzgründung können vielfältig sein.

Nicht weniger umfangreich sind die gesetzlichen und gewerblichen Regelungen, die es vor der Gründung einer Existenz zu beachten gilt. Zunächst einmal muss man sich darüber klar werden, welche Leistung man anbieten möchte. Möchte man eine Dienstleistung offerieren oder im Verkauf tätig werden, handelt es sich um eine beratende Aufgabe oder wird etwas produziert – die Leistung hängt maßgeblich von den eigenen Fähigkeiten ab. Hat man sich für die eigentliche Aufgabe entschieden, ist im nächsten Schritt die Anmeldung eines Gewerbes nötig. Sie steht immer an, wenn sich jemand mit der Absicht, Gewinne zu erzielen und zukünftig langfristig in eigener Verantwortung tätig zu sein, selbständig macht. Bei der Anmeldung des Gewerbes ist noch zu klären, ob und welche Qualifikationen nötig sind um das Gewerbe überhaupt anmelden zu können. So ist in der Finanz- und Versicherungsbranche zum Beispiel eine Eintragung in das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer nötig, wenn man ein Gewerbe als Versicherungsmakler anmelden möchte. Diese Eintragung erhält man allerdings nur, wenn umfassende fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist das Gewerbe angemeldet, kann die eigentliche Geschäftstätigkeit beginnen. Wichtig ist allerdings gerade in den ersten Monaten die Frage nach dem regelmäßigen Einkommen. So sollten bei der Gründung einer Existenz Rücklagen vorhanden sein, auf die man zurückgreifen kann, wenn das Einkommen noch nicht regelmäßig in ausreichender Höhe fließt. Macht man sich aus der Arbeitslosigkeit mit einer eigenen Existenz selbständig, dann kann die Beantragung eines Existenzgründungszuschusses am Anfang eine gute Unterstützung sein. Der Antrag muss vor dem Start der Selbständigkeit gestellt werden. Der Existenzgründungszuschuss wird neun Monate lang gezahlt und enthält neben einem Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten auch einen Beitrag zur Abdeckung der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage nach der Unternehmensform und dem Unternehmensstandort. Führt man die Firma allein oder mit einem Partner? Gibt es ein eigenes Büro oder genügt ein Home Office? Wie ist die Büroausstattung zu finanzieren? Eine besondere Herausforderung dürfte auch die Firmengründung mit Produktionsanlagen sein, die regelmäßig sehr teuer sind und eine vollständige Unternehmensfinanzierung erfordern.

So reizvoll eine Existenzgründung also sein kann, so vielfältig sind auch die Fragen, die es vorab zu klären gilt.